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Parlamentsrecht ist 'Betriebsrecht' des Parlaments, das funktionierende Arbeitsabläufe sichert. Es geht mithin um die rechtlichen Koordinaten, die demokratische Willensbildung im Maschinenraum volksgewählter Macht zur Staatsleitung ermöglichen und in ihrem Legitimationsgerüst stabilisieren. Das schließt auch die Parlamentssicherheit ein. Das geltende Parlamentssicherheitsrecht erschöpfte sich gleichwohl bislang im Wesentlichen im Hausrecht und in der Polizeigewalt der Präsidentinnen bzw. der Präsidenten des Deutschen Bundestags (Art. 40 Abs. 2 Satz 1 GG). Die Untersuchung geht der Frage nach, welche Maßnahmen und Regelungen in Betracht kommen, den Deutschen Bundestag besser gegen externe Einflussnahmen oder Aktionen von Extremistinnen und Extremisten zu schützen, namentlich den Zugang zu den Liegenschaften, digitalen Infrastrukturen und sicherheitssensiblen Informationen des Parlaments aus Sicherheitsgründen zu beschränken.
Klaus Ferdinand Gärditz; Studium der der Rechtswissenschaft in Bonn (1995-1998). Referendardienst in Rheinland-Pfalz (1999 bis 2001). Wiss. Mitarbeiter am Institut für Strafrecht, Universität Bonn (1999-2001). Promotion 2001. Verwaltungsrichter und Rechtsanwalt 2001-2004. Wiss. Assistent bei Wolfgang Kahl an der Universität Bayreuth 2004-2009. Habilitation 2009. Seit 2009 Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn. 2014-2021 stellv. Richter am VerfGH NRW; 2015-2021 im Nebenamt Richter am OVG NRW; seit 2020 ordentliches Mitglied der Akademie der Wissenschaften und der Künste NRW. Forschungsschwerpunkte: Verfassungsrecht, Wissenschaftsrecht, Umweltrecht, Nachrichtendienstrecht, Arzneimittelrecht, Interdisziplinarität zwischen Naturwissenschaften und Recht.