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Die Arbeit untersucht unter Heranziehung der sog. Anom-Chatforen, inwieweit im Ausland erhobene Beweise in inländischen Strafverfahren verwertet werden können. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht dabei auch eine kritische Auseinandersetzung mit inländischen Ermittlungsbefugnissen im Kontext der Telekommunikation und der inländischen Beweisverbotslehre. Ebenso wird untersucht, ob deutsche Behörden in ähnlicher Weise Telekommunikationsdaten erheben und verwerten dürfen.
Maximilian Mrokon erlangte 2016 die allgemeine Hochschulreife. Von 2016-2021 schloss sich das Studium der Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht an der Eberhard Karls Universität in Tübingen an. 2021 legte er die Erste juristische Prüfung in Tübingen ab. Den sich anschließenden juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er am Landgericht Tübingen. 2023 folgte die Zweite juristische Staatsprüfung in Stuttgart. Von 2022 bis 2025 wurde ein Promotionsvorhaben an der Eberhard Karls Universität Tübingen unter Betreuung von Herrn Prof. Dr. Jörg Eisele verfolgt, das 2025 abgeschlossen wurde. Seit 2025 ist der Maximilian Mrokon als Rechtsanwalt zugelassen.