Thomas Müller

Kritische Bewertung der Unternehmenssteuerreform 2008 im Hinblick auf die Änderungen im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht

3. Auflage. Paperback.
kartoniert , 24 Seiten
ISBN 3640141946
EAN 9783640141944
Veröffentlicht August 2008
Verlag/Hersteller GRIN Verlag
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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Technische Hochschule Rosenheim (Fakultät für Betriebswirtschaft), Veranstaltung: Ertragsteuern, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 5.2.2007 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf zur Unternehmenssteuerreform 2008. Daraufhin hat die Bundesregierung am 14.3.2007 beschlossen, den Regierungsentwurf in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Nachdem durch den Bundestags-Finanzausschuss einzelne Verbesserungsvorschläge zum Gesetzentwurf aufgenommen wurden, fasste der Bundestag am 25.5.2007 über den Gesetzentwurf seinen Beschluss. Am 6.7.2007 stimmte der Bundesrat dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 zu.
Die Bundesregierung sieht die Ertragssteuerbelastung von Kapitalgesellschaften und ertragsstarken Personenunternehmen im europäischen Vergleich als zu hoch an, und sieht deshalb einen Wettbewerbsnachteil für den Standort Deutschland. Als Hauptziele der Unternehmenssteuerreform gibt die Regierung zum einen die Erhöhung der Standortattraktivität und zum anderen die längerfristige Sicherung des deutschen Steuersubstrats an. Zur Erhöhung der Attraktivität des Standortes Deutschland werden durch die Unter-nehmenssteuerreform der Körperschaftssteuersatz von 25 % auf 15 %, sowie die Gewerbesteuermesszahl auf 3,5 % gesenkt. Dadurch soll die Gesamtsteuerbelastung bei Kapitalgesellschaften von 38,8 % auf 29,8% gesenkt werden.
Der Anrechnungsfaktor der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer wird von 1,8 % auf 3,8 % angehoben.
Für bilanzierende Unternehmen wird eine Thesaurierungsrücklage eingeführt, durch die die Steuerbelastung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften an die einer Kapitalgesellschaft angeglichen wird.
Für kleine und mittlere Betriebe wird die Investitionsrücklage des § 7g EStG umgestaltet.

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