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Mit der Novellierung des Baukammerngesetzes NRW zum 14. März 2022 wurde das rechtliche Fundament für die Tätigkeit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen grundlegend überarbeitet. Der vorliegende Kommentar bietet eine umfassende und verständliche Erläuterung der aktuellen Gesetzeslage - fundiert, anschaulich und auf dem neuesten Stand.
Die Kommentierung hat Relevanz über den Kreis der Architekten- und Ingenieurkammern hinaus. Sie bietet Orientierung auch für die Arbeit von Wirtschaftskammern und von Kammern anderer Freier Berufe.
Neben den detaillierten Erläuterungen enthält das Werk einen ausführlichen Anhang mit den autonomen Satzungen und sonstigen Regelungen, die sich die Baukammern im Rahmen ihrer Selbstverwaltung gegeben haben.
Die Autoren bringen ihre langjährige Erfahrung aus zentralen Funktionen innerhalb der Ingenieurkammer-Bau NRW ein - als Vorsitzender des Wahlausschusses, als Vorsitzender des Eintragungsausschusses bzw. als Leiter des Rechtsreferats - und gewährleisten so eine praxisnahe Erläuterung des Gesetzes.
Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf
Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Honorarprofessor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Vorsitzender des Wahlausschusses der Ingenieurkammer-Bau NRW
§§ 4, 6 - 11 BauKaG NRW