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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 17 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie I, Sprache: Deutsch, Abstract: Die -legitimationstheoretische Grundfigur des Kontraktualismus- beruht auf der Idee, dass die Betroffenen Staat und Recht ihrerseits in einem Vertrag zustimmen. Herrschaft wird rechtfertigungsbedürftig und ist legitim, wenn sie die Interessen der Individuen widerspiegelt. Die Gesellschaftsvertragstheorien Hobbes und Rousseaus verfolgen ein solches Programm der Herrschaftslegitimation, indem sie den Konfliktcharakter des menschlichen Naturzustands beschreiben, hieraus die Notwendigkeit eines Gesellschaftsvertrages herleiten und schließlich die Grundfrage beantworten, wer -mit wem welchen Vertrag unter welchen Bedingungen auf welche Veranlassung hin zu welchem Zweck- schließt. Die vorliegende Arbeit wird zunächst die Gesellschaftsvertragstheorien von Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau vergleichend darstellen. Anschließend wird die Bedeutung der Autorisierung/Ermächtigung des Souveräns durch die vertragsschließenden Parteien bei Hobbes erläutert und in Bezug zu einer entsprechenden Analogie bei Rousseau gesetzt. Der letzte Teil der Arbeit befasst sich mit der Gesetzgebung in beiden denkpolitischen Systemen.