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"Ars diplomatica non facit saltum" oder die Kunst der Diplomatie macht keine Sprünge

Weshalb die Schweiz die Deutsche Demokratische Republik erst 1972 anerkannte. 1. Auflage.
kartoniert , 28 Seiten
ISBN 3668838577
EAN 9783668838574
Veröffentlicht Januar 2019
Verlag/Hersteller GRIN Verlag
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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Weltgeschichte - Allgemeines und Vergleiche, Note: 6.0, Universität Zürich (Historisches Seminar), Veranstaltung: Die Sowjetunion im Kalten Krieg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Teilung Deutschlands in den frühen Jahren des Kalten Krieges und die Verhärtung der diplomatisch-politischen Fronten zwischen Ost- und Westdeutschland stellten die schweizerische Außenpolitik und Anerkennungspraxis fremder Staaten vor eine Reihe neuer Herausforderungen. Während die Bundesrepublik Deutschland (BRD) bereits 1951 offiziell durch die Schweiz anerkannt wurde, vollzog die Schweiz diesen Schritt bei der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) erst 1972.
Diese Verzögerung wirft insbesondere unter den Gesichtspunkten der Neutralität und Universalität als Maximen der schweizerischen Außenpolitik die Fragen auf, der in dieser Arbeit nachgegangen wird: weshalb anerkannte die Schweiz die DDR, deren Staatsgründung bekanntermaßen bereits 1949 erfolgte, erst im Jahr 1972? Welche außenpolitischen Bedingungen und Motive hielten die neutrale Schweiz 23 Jahre lang von der Anerkennung der DDR ab? Was war 1972 anders als in den Jahren zuvor? Dazu wird die These aufgestellt, dass die Anerkennungspolitik der Schweiz wesentlich vom internationalen Umfeld geprägt war und die Schweiz einen Wechsel des internationalen Paradigmas benötigte, um ihre DDR-Politik zu normalisieren.

Portrait

Markus Giesecke wurde am 15. April 1979 in Regensburg geboren und ist seit 2011 als freiberuflicher Übersetzer und Dolmetscher für die Sprachen Deutsch, Englisch und Spanisch tätig. Für die englische Sprache ist er als Übersetzer vor dem Landgericht Regensburg öffentlich bestellt und allgemein vereidigt. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf der Übersetzung und Beglaubigung von Urkunden, Zeugnissen, rechtlichen Dokumenten, Gerichtsurteilen, Jahresabschlüssen etc.

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