Installieren Sie die genialokal App auf Ihrem Startbildschirm für einen schnellen Zugriff und eine komfortable Nutzung.
Tippen Sie einfach auf Teilen:
Und dann auf "Zum Home-Bildschirm [+]".
Bei genialokal.de kaufen Sie online bei Ihrer lokalen, inhabergeführten Buchhandlung!
Das Insolvenzplanverfahren als Sanierungsinstrument gewinnt mit zunehmender Globalisierung immer mehr an Bedeutung. Gerade in der kritischen Phase nach Aufhebung der Insolvenz zum Übergang in die Planüberwachung ist der Sanierungserfolg der Gesellschaft jedoch abhängig von der Zuführung neuer Liquidität. Die vorliegende Untersuchung arbeitet in diesem Zusammenhang den Begriff des Sanierungskredits sowie die speziellen Risiken für Banken heraus und zeigt eine Herangehensweise zur Minimierung ihrer Haftungsgefahren. Hierbei hinterfragt die Autorin insbesondere, ob auf ein zeit- und kostenintensives Sanierungsgutachten zum Zeitpunkt nach Aufhebung des Insolvenzplanverfahrens ausnahmsweise verzichtet werden kann.
Inhalt
Rechtliche Risiken des Kreditgebers bei Sanierungskrediten
Konzept zur Minimierung der Haftungsrisiken
Reichweite der gerichtlichen Entscheidungskompetenz im Insolvenzplanverfahren
Entbehrlichkeit desSanierungsgutachtens nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens?
Die Zielgruppen
Dozenten und Studenten der Rechtswissenschaften mit den Schwerpunkten Wirtschafts-, Insolvenz- und Bankrecht
Fach- und Führungskräfte in den Bereichen Insolvenzrecht, Banking/Kreditgeschäfte und Unternehmensbewertung
Die Autorin
Dr. Antje Oswald ist Zivilrichterin am Amtsgericht in Frankfurt am Main und war zuvor als Associate in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Banking, Restrukturierung und Insolvenzrecht tätig. Ihre Promotion erfolgte auf den Gebieten des Gesellschafts- und Versicherungsrechts.
Dr. Antje Oswald ist Zivilrichterin am Amtsgericht in Frankfurt am Main und war zuvor als Associate in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Banking, Restrukturierung und Insolvenzrecht tätig. Ihre Promotion erfolgte auf den Gebieten des Gesellschafts- und Versicherungsrechts.