Normative Grenzen für internetbasierte Ermittlungsmethoden - Arndt Schlegel

Arndt Schlegel

Normative Grenzen für internetbasierte Ermittlungsmethoden

Zugleich ein Beitrag zur Technikoffenheit strafprozessualer Ermächtigungsgrundlagen. XIV, 282 S. 1 Abbildungen. Dateigröße in MByte: 2.
pdf eBook , 282 Seiten
ISBN 3658251840
EAN 9783658251840
Veröffentlicht Januar 2019
Verlag/Hersteller Springer

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Beschreibung

Ermöglicht der technische Fortschritt die Durchführung neuer Ermittlungsmethoden, sind Gesetzesanwender schnell versucht, diese unter bestehende Ermächtigungsgrundlagen zu subsumieren. Dies gilt insbesondere für den Bereich internetbasierter Ermittlungsmethoden. Hier kann der Gesetzgeber oft nicht mit der technischen Entwicklung Schritt halten. Der Autor zeigt auf, welche verfassungsrechtlichen und methodischen Vorgaben diesem Vorgehen Grenzen setzen. Im Anschluss untersucht er exemplarisch, ob die vor Inkrafttreten der neuen §§ 100a, 100b StPO praktizierte technikoffene Auslegung der vermeintlich einschlägigen Ermächtigungsgrundlagen zur Legitimation von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung rechtlich zulässig gewesen ist. Ferner prüft er, ob verdeckte personale Ermittlungen im Internet auf Grundlage der ursprünglich für den Einsatz in der "analogen Welt" verabschiedeten §§ 110a ff. StPO durchführbar sind.Der InhaltGrundrechtsrelevanz internetbasierter Ermittlungsmethoden
Kriterien zur Bestimmung der Technikoffenheit strafprozessualer Ermächtigungsgrundlagen
Quellen-TKÜ, Online-Durchsuchung
Verdeckte personale Ermittlungen im Internet
Die ZielgruppenDozierende und Studierende des Fachgebiets Strafprozessrecht
Strafprozessrechtler
Der Autor Der Autor studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Konstanz und Hamburg und absolvierte am Hanseatischen Oberlandesgericht sein Referendariat. Im Anschluss war er an der Universität Hamburg am Lehrstuhl von Prof. Dr. Florian Jeßberger als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig.

Portrait

Der Autor studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Konstanz und Hamburg und absolvierte am Hanseatischen Oberlandesgericht sein Referendariat. Im Anschluss war er an der Universität Hamburg am Lehrstuhl von Prof. Dr. Florian Jeßberger als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig.

Technik
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