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Astrid Schüler analysiert die Auswirkungen
des, im Rahmen des BilMoG neuformulierten, § 254 HGB auf die Zwecke der
handelsrechtlichen Rechnungslegung. Dabei zeigt die Autorin, dass das Ziel des
Gesetzgebers, eine wirtschaftlich sachgerechtere Darstellung von
Sicherungsbeziehungen bei gleichzeitiger Erhöhung des Informationsniveaus, mit
der kodifizierten Regelung nur bedingt erreicht werden kann. Die traditionell
prinzipienorientierte Ausgestaltung des § 254 HGB macht die neue Regelung
auslegungsbedürftig, ermöglicht bilanzpolitische Gestaltungsspielräume und
führt, gerade auf Grund der Komplexität dieses Themenfeldes, zu einer Vielzahl
von Fragen zur Anwendung und Auslegung der neuen Rechtsnorm.
Astrid Schüler
absolvierte von 2012 bis 2014 das Masterstudium Rechnungslegung und
Unternehmenssteuerung an der TU Chemnitz.