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Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird vom EuGH weder bei der Prüfung von Eingriffen in Grundrechte noch bei der Untersuchung von Beschränkungen der Grundfreiheiten einheitlich verwendet. Bernhard Oreschnik erläutert, welche Umstände den EuGH dazu veranlassen, eine bestimmte Struktur der Verhältnismäßigkeitsprüfung in seinen Urteilen zu wählen. Darüber hinaus legt der Autor dar, anhand welcher Faktoren der EuGH seine Kontrolldichte hinsichtlich der Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes variiert.
Der InhaltEntwicklung und mögliche Geltungsgründe des VerhältnismäßigkeitsgrundsatzesDer Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und die Garantie des Wesensgehalts in der Rechtsprechung des EuGH zu den GrundrechtenDer Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Rechtsprechung des EuGH zu den GrundfreiheitenDeterminanten der Kontrolldichte in der Rechtsprechung des EuGH zu den Grundrechten und GrundfreiheitenDie ZielgruppenDozierende und Studierende der Fachgebiete Europarecht und VerfassungsrechtRechtsanwälte, Richter und Juristen in der Verwaltung, die mit europarechtlichen Fragestellungen konfrontiert sindDer AutorDr. Bernhard Oreschnik ist Rechtsanwaltsanwärter bei einer Kanzlei in Wien, Österreich. Er promovierte an der Wirtschaftsuniversität Wien und absolviert zur Zeit sein LL.M.-Studium "European Law" an der University of Edinburgh, Großbritannien.
Dr. Bernhard Oreschnik ist Rechtsanwaltsanwärter bei einer Kanzlei in Wien, Österreich. Er promovierte an der Wirtschaftsuniversität Wien und absolviert zur Zeit sein LL.M.-Studium "European Law" an der University of Edinburgh, Großbritannien.