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Das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) regelt neben den klassischen Materien des Kulturgüterschutzes - dem Abwanderungsschutz und dem Rückgaberecht - auch den Handel mit Kulturgut. Unter anderem normiert das KGSG erstmals ein Verkehrsverbot in Bezug auf kulturelle Objekte sowie sog. Sorgfaltspflichten, die grundsätzlich vor jedem Inverkehrbringen von Kulturgütern zu erfüllen sind.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, welchen Beitrag die Sorgfaltspflichten und das mit ihnen assoziierte Verkehrsverbot für den Kulturgüterschutz leisten können. Ausgehend von einer allgemeinen Analyse der Funktionen handelsbezogener Maßnahmen im Rahmen des Kulturgüterschutzes wird untersucht, ob die entsprechenden Instrumente des KGSG einen Platz innerhalb dieses Gefüges finden können. Die Arbeit zeigt auf, dass ein wirksamer handelsbezogener Kulturgüterschutz konzipierbar ist. Dabei offenbart sie die besondere Bedeutung und das Wirkpotential handelsbezogener Maßnahmen für den Schutz archäologischer Kulturgüter.
Charlotte Schneider studierte Rechtswissenschaft an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg sowie der University of Bristol (UK). Anschließend absolvierte sie ihr Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin, unter anderem mit Stationen bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in Berlin sowie bei Kanzleien in Aix-en-Provence (Frankreich) und New York (USA). Während ihrer Promotion unter Betreuung von Prof. Dr. Sophie Schönberger an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf war sie unter anderem in der Rechtsabteilung eines internationalen Unternehmens tätig. Es folgte eine Tätigkeit als Rechtsanwältin in Berlin. Seit 2021 ist sie als Referentin in einem Bundesministerium beschäftigt.
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