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Staatliche Kooperationen bei der Aufstellung und dem Einsatz von Streitkräften sind keine neuartige Entwicklung. Dennoch ist seit einiger Zeit eine neue Dynamik zu beobachten: bestehende Kooperationen werden vertieft und zusätzliche Projekte geschaffen. Dabei nimmt die Bundesrepublik - ihrem eigenen Anspruch gemäß - eine gewichtige Rolle ein. Chris Gutmann stellt die bedeutendsten Kooperationsprojekte dar, untersucht, inwieweit die Ausgestaltung des wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalts dieser fortschreitenden militärischen Integration noch gerecht zu werden vermag und lotet die verfassungsrechtlichen Spielräume für eine Anpassung dieses Bauprinzips des Grundgesetzes aus. Dabei unterzieht er auch die Arbeiten der Rühe-Kommission einer kritischen Analyse. Darüber hinaus geht er der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen sogenannte 'Vorratsbeschlüsse' in verfassungskonformer Weise eingeführt und gefasst werden könnten.
Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg i. Br., der University of Surrey in Guildford (UK) und der Humboldt-Universität zu Berlin; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht der HU Berlin; Rechtsreferendariat im Kammergerichtsbezirk mit Station in der Rechtsabteilung des BMVg; 2019 Promotion; ab September 2019 Richter im Freistaat Thüringen.
Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg i. Br., der University of Surrey in Guildford (UK) und der Humboldt-Universität zu Berlin; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht der HU Berlin; Rechtsreferendariat im Kammergerichtsbezirk mit Station in der Rechtsabteilung des BMVg; 2019 Promotion; ab September 2019 Richter im Freistaat Thüringen.
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