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Unter der von G. H. Meads Identitätstheorie abgeleiteten Annahme, dass Identitätsbildung und soziale Integration ein Zusammenwirken von Anpassung und Selbstbehauptung voraussetzt, untersucht Christa Paul in dieser Studie ein lebensgeschichtliches Interview mit einer Frau, die in den Jahren 1936 bis 1956 fürsorgerischer Kontrolle unterstand. Dabei interpretiert die Autorin die Nicht-Anerkennung dieser Frau als Opfer des Nationalsozialismus als Endpunkt eines - sich in deren Lebenslauf verstetigenden - subjektiv erfahrenen Scheiterns von Selbstbehauptung. Die Kontextualisierung des untersuchten Einzelfalls in den Rahmen von Heimerziehung der 50er und 60er Jahre des 20. Jh. führt dazu, staatliche Anerkennung eines in Verantwortungsbereichen des Staates ausgeübten Unrechts als Bedingung zu betrachten, die Identitätsbildung und soziale Integration befördern kann.
Der InhaltFürsorgeerziehung, Bewahrung und Entmündigung im Nationalsozialismus und der frühen BRD und EntschädigungspraxisZum Zusammenwirken von Anpassung und Selbstbehauptung im Zuge von Identitätsbildung als Voraussetzung für soziale IntegrationAuswertung eines lebensgeschichtlichen InterviewsAnerkennung als Voraussetzung für soziale Integration
Die ZielgruppenDozierende und Studierende der Sozialen Arbeit und der Erziehungs-, Sozial- und GeschichtswissenschaftenFachkräfte aus der Sozialen Arbeit und der Pädagogik
Die Autorin
Christa Paul promovierte an der Fakultät für Erziehungswissenschaften der Universität Hamburg.
Christa Paul promovierte an der Fakultät für Erziehungswissenschaften der Universität Hamburg.