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Text
Die Arbeit untersucht das am 1.10.2015 in Kraft getretene
Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen (HÜ). Im Zentrum der
Untersuchung steht die praxisrelevante Frage, wann Gerichte anderer Staaten
trotz anderslautender Ge-richtsstandsvereinbarung einen Rechtsstreit
entscheiden können. Eine der Kernre-gelungen des HÜ sieht bei internationalen
Gerichtsstandsvereinbarungen die grundsätzliche Derogation der Gerichte anderer
Vertragsstaaten vor. Es wird darge-legt, welche Voraussetzungen eine Gerichtsstandsvereinbarung
erfüllen muss, um die Derogationswirkung auszulösen und welche Ausnahmen es von
diesem Grund-satz gibt. Vorbild der Derogationsregelung war das weithin
bekannte, äußerst erfolg-reiche UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung
ausländischer Schiedssprüche (NYÜ). Aufgrund der Vorbildfunktion dieses
Übereinkommens sich-tet das vorliegende Buch die Rechtsprechung und Lehre
hierzu, wertet sie aus und zieht Schlüsse für die Auslegung desHÜ.
Der Inhalt
- Die Wirksamkeit internationaler
Gerichtsstandsvereinbarungen- Ausnahmen von der Derogationswirkung- Drittwirkung von GerichtsstandsvereinbarungenDie Zielgruppen
- Dozierende und Studierende des Internationalen
Zivilverfahrensrechts- Praktiker aus dem Zivilprozessrecht und dem
Internationalen ZivilverfahrensrechtDie Autorin
Christine Moebus war langjährige Mitarbeiterin am Lehrstuhl
für Zivilrecht und Zivilprozessrecht der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
und arbeitet derzeit als Richterin am Landgericht Wiesbaden.
Christine Moebus war langjährige Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Zivilrecht und
Zivilprozessrecht der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und arbeitet derzeit
als Richterin am Landgericht Wiesbaden.