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Die Besonderheit des Prozessbetrugs liegt darin, bei der strafrechtlichen Bewertung die zivilprozessualen Eigenarten der im jeweiligen Einzelfall in Rede stehenden zivilrechtlichen Verfahrensart zu berücksichtigen. Der Autor untersucht, welche materiellen Anforderungen durch das Zusammenspiel der dogmatischen strafrechtlichen Beurteilung und der gesetzlichen Grundlagen des Zivilverfahrens an die Begehung eines (versuchten) Prozessbetrugs in zivilrechtlichen Verfahrensarten zu stellen sind und unter welchen Bedingungen der Täter im Rahmen seiner zivilprozessualen Handlungsmöglichkeiten strafbefreiend zurücktreten kann.
Felix Wrocklage studierte Rechtswissenschaften in Bremen und Barcelona. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er unter anderem bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei und bei der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen in Wien. Anschließend war Felix Wrocklage als Richter in einer Großen Strafkammer tätig. Seit 2020 berät er als Rechtsanwalt der international tätigen Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz Unternehmen im Bereich Compliance & Investigations und in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Während seiner Zeit als Rechtsanwalt promovierte er an der Christian-Albrechts-Universität Kiel bei RiOLG Prof. Dr. Janique Brüning.