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Seit Ende des 19. Jahrhunderts bedient sich die Verwaltung des Instrumentariums des verwaltungsrechtlichen Vertrags. Obwohl sich die Rahmenbedingungen der Verwaltung grundlegend gewandelt haben, blieb diese - laut Judikatur "unselbständige Rechtsquelle" - selbst weitgehend unverändert.
Der Autor untersucht aus verfassungsrechtlicher Sicht, welche neuen Wege beschritten werden können, um den verwaltungsrechtlichen Vertrag als zeitgemäße Handlungsform der Hoheitsverwaltung aktuell und zukünftig breiter nutzen zu können. Ausgehend von der dogmatischen Systematisierung dieses Rechtsinstituts wird der Dualismus von Hoheitsverwaltung und Privatwirtschaftsverwaltung beleuchtet. Besonderes Gewicht wird auf den Problemkreis des Kontrahierungszwangs für die Verwaltung sowie des Rechtsschutzes gelegt, wobei alle bisherigen Lösungsansätze bewertet werden.