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§ 77a SGB V bildet die Rechtsgrundlage für die Kassenärztlichen Vereinigungen, zur Erledigung "neuer Aufgaben" gegenüber vertragsärztlichen Leistungserbringern eine Dienstleistungsgesellschaft zu gründen. Hendrik Bernd Sehy stellt den sozialrechtlichen Bezug der normierten Dienstleistungsaufgaben zum System der vertragsärztlichen Versorgung her, erarbeitet Vorgaben zur Gründung und zum Betrieb der Dienstleistungsgesellschaft und zeigt verfassungsrechtliche Grenzen ihrer Tätigkeit auf.
Dr. Hendrik Bernd Sehy promovierte bei Prof. Dr. Hermann Butzer an der Juristischen Falkultät der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover. Er ist als Rechtsanwalt und Senior Associate im Bereich Health Care & Medical einer renommierten deutschen Rechtsanwaltsgesellschaft tätig.