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Der Einsatz automatisierter Gesichtserkennung in der Strafverfolgung steht nicht in einer dystopischen Zukunft bevor, sondern ist weltweit bereits in vollem Gange. In Deutschland setzen Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Landespolizeibehörden seit rund zwei Jahrzehnten auf Gesichtserkennung, um unbekannte Verdächtige zu identifizieren. Die Autorin untersucht diese Ermittlungsmaßnahme aus der Perspektive des Verfassungsrechts, des Unionsrechts (einschließlich AI Act), der EMRK und des Strafprozessrechts sowie unter Berücksichtigung kriminologischer und empirischer Erkenntnisse. Sie argumentiert, dass für diese strafprozessuale Maßnahme keine Rechtsgrundlage besteht und erarbeitet einen Regulierungsvorschlag.