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Gerichtsentscheidungen erfordern Bezugnahmen auf einschlägige Normtexte oder Präjudizien, um zu demonstrieren, dass sie auf einer etablierten Rechtsdogmatik aufbauen. Zitiert werden aber auch Texte, denen keine derartige Funktion zugeschrieben werden kann, wie ausländische Rechtstexte, wissenschaftliche Quellen oder literarische Texte. Die vorliegende Arbeit fokussiert diese Bezugnahmen und untersucht deren Bedeutung. Sie betrachtet in komparatistischer Perspektive Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Supreme Court of Canada und entwickelt philologische und rechtswissenschaftliche Kriterien zur empirischen Rekonstruktion von Zitatfunktionalisierungen.
Joy Steigler-Herms ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Teilprojekt B02 "Wie und warum zitieren Gerichte? Zitate und Verweise in Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Supreme Court of Canada" am SFB 1385 "Recht und Literatur" an der Universität Münster.