Installieren Sie die genialokal App auf Ihrem Startbildschirm für einen schnellen Zugriff und eine komfortable Nutzung.
Tippen Sie einfach auf Teilen:
Und dann auf "Zum Home-Bildschirm [+]".
Bei genialokal.de kaufen Sie online bei Ihrer lokalen, inhabergeführten Buchhandlung!
Juliana Mörsdorf-Schulte stellt die in den US-amerikanischen Einzelstaaten geltende common law doctrine der punitive damages dar. Sie untersucht, warum das hochentwickelte amerikanische Recht trotz aller Kritik an diesem eigenartigen und international beargwöhnten Rechtsinstitut festhält. Den Schlüssel zum Verständnis der modernen Rechtspraxis liefern deren Ursprung und die geschichtliche Entwicklung. Dabei spielen die historisch verankerte Ermessensfreiheit der Jury im anglo-amerikanischen Schadensersatzverfahren und die Garantie der Jurymitwirkung in der US-Verfassung eine zentrale Rolle. Von diesem Ansatz ausgehend fügen sich verschiedene Beobachtungen zusammen, die bisher kaum zur Kenntnis genommen worden sind. Der Kläger hat niemals einen Rechtsanspruch auf punitive damages. Die Verhängung von punitive damages ist nur der Jury gestattet, nicht aber dem Richter. Die langlebigeren unter den Reformmaßnahmen der letzten Jahrzehnte setzen am Verfahrensrecht an. Schließlich treten punitive damages nur dann auf, wenn die Rechtsordnung einen Lebenssachverhalt wegen der Besonderheiten des Einzelfalles sonst nicht befriedigend in den Griff bekäme. Letzteres führt zu mannigfachen Anwendungsbereichen, die anhand repräsentativer Gerichtsentscheidungen vorgestellt werden. Die auslandsrechtliche Untersuchung wird von einer Darstellung der internationalrechtlichen Problematik eingerahmt, die im Zusammenhang mit punitive damages in Deutschland aufgetretenen ist. Es zeigt sich, daß eine zivilrechtliche Qualifikation von punitive damages generell ausscheidet und stets eine intensive Verletzung des deutschen ordre public vorliegt. Daher können auf punitive damages lautende amerikanische Urteile in Deutschland nicht anerkannt und vollstreckt werden. Ein deutscher Richter kann bei Verweisung auf US-amerikanisches Recht keine punitive damages verhängen. Die Haager Übereinkommen bieten keine Grundlage für die Gewährung von Rechtshilfe bei Zustellung oder Beweiserhebung betreffend der punitive damages.
Geboren 1963; 1982-88 Studium der Rechtswissenschaft in Köln und Genf; 1989-90 LL.M.-Studium in Berkeley, Kalifornien; 1994 zweites jurist. Staatsexamen; 1985-95 Mitarbeit am Institut für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln; seit 1993 Mitarbeit in der Redaktion des Newsletters der deutsch-amerikanischen Juristenvereinigung; seit 1995 Richterin.
Dieses eBook wird im PDF-Format geliefert und ist mit einem Adobe Kopierschutz (DRM) versehen. Sie können dieses eBook mit allen Geräten lesen, die das PDF-Format und den Adobe Kopierschutz (DRM) unterstützen.
Zum Beispiel mit den folgenden Geräten:
• tolino Reader
Laden Sie das eBook direkt über den Reader-Shop auf dem tolino herunter oder übertragen Sie das eBook auf Ihren tolino mit einer kostenlosen Software wie beispielsweise Adobe Digital Editions.
• Sony Reader & andere eBook Reader
Laden Sie das eBook direkt über den Reader-Shop herunter oder übertragen Sie das eBook mit der kostenlosen Software Sony READER FOR PC/Mac oder Adobe Digital Editions auf ein Standard-Lesegeräte mit epub- und Adobe DRM-Unterstützung.
• Tablets & Smartphones
Möchten Sie dieses eBook auf Ihrem Smartphone oder Tablet lesen, finden Sie hier unsere kostenlose Lese-App für iPhone/iPad und Android Smartphone/Tablets.
• PC & Mac
Lesen Sie das eBook direkt nach dem Herunterladen mit einer kostenlosen Lesesoftware, beispielsweise Adobe Digital Editions, Sony READER FOR PC/Mac oder direkt über Ihre eBook-Bibliothek in Ihrem Konto unter „Meine eBooks“ - „online lesen“.
Schalten Sie das eBook mit Ihrer persönlichen Adobe ID auf bis zu sechs Geräten gleichzeitig frei.
Bitte beachten Sie, dass die Kindle-Geräte das Format nicht unterstützen und dieses eBook somit nicht auf Kindle-Geräten lesbar ist.