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Nach politischen Fehlleistungen wird regelmäßig der Ruf nach demjenigen laut, der hierfür 'zur Verantwortung zu ziehen ist'. Ob einer realen Person ein Geschehen tatsächlich zugerechnet werden kann und diese Person Nachteile in Form von Sanktionen in Kauf nehmen muss, hängt allerdings häufig von eher zufälligen Faktoren ab, wie etwa dem Rückhalt in der eigenen politischen Partei oder der Reaktion in der Öffentlichkeit. Die Verantwortlichkeit politischer Akteure wird demgemäß meistens als außerrechtliches Phänomen wahrgenommen; die Resultate der Suche nach dem 'Verantwortlichen' werden in weiten Teilen der Öffentlichkeit als unbefriedigend empfunden. Bleiben aber fühlbare Konsequenzen aus, kann der Eindruck einer privilegierten Sonderstellung politischer Akteure entstehen, der geeignet ist, das Vertrauen in die politischen Institutionen und Entscheidungsträger nachhaltig zu erschüttern; die Bürger reagieren mit Wahlenthaltung und Politikverdrossenheit. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, unternimmt es Katrin Stein, zu klären, ob der Vorwurf eines Nimbus der Nichtverantwortlichkeit politischer Akteure gerechtfertigt ist. Sie legt dazu die relevanten Verantwortlichkeitsmaßstäbe offen und systematisiert die Verantwortlichkeitsbeziehungen. Ziel ihrer aus staatsrechtlicher Perspektive unternommenen Untersuchung ist dabei einerseits der Nachweis der (persönlichen) Verantwortlichkeit politischer Akteure als Forderung höherrangigen Rechts und andererseits die Festlegung der Grenzen dieser Forderung, um nicht einer weiteren Skandalisierung von Politik Vorschub zu leisten.
Geboren 1970; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Osnabrück; 1998 Promotion; 2008 Habilitation; seit 2000 Wissenschaftliche Assistentin bzw. Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Kommunalrecht der Universität Osnabrück.
Geboren 1970; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Osnabrück; 1998 Promotion; 2008 Habilitation; seit 2000 Wissenschaftliche Assistentin bzw. Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Kommunalrecht der Universität Osnabrück.
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