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Beleidigungen in sozialen Netzwerken können weitreichende Folgen haben. Diese Arbeit analysiert unter Zugrundelegung des systemkritischen Rechtsgutsbegriffs zunächst, inwiefern die betroffenen Interessen strafrechtlich schützenswert sind. Weiter wird untersucht, ob die als Rechtsgut ausgemachten Interessen durch § 185 StGB de lege lata geschützt werden können. Dabei erfolgt eine Auseinandersetzung mit möglichen Deliktsstrukturen. Abschließend wird eine Reformierung des § 185 StGB vorgeschlagen.
Lea Jäger studierte an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und an der University of Aberdeen. Anschließend promovierte sie bei Herrn Prof. Dr. Roland Hefendehl und war als wissenschaftliche Mitarbeiterin und wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht tätig. Seit Oktober 2024 ist sie Referendarin im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe.