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Ziele und Handlungsweisen der Zentralgewalt waren so ambivalent wie die gesamte bürgerliche Revolution. Die Umwandlung des Deutschen Bundes in einen liberalen Verfassungsstaat für eine rechtsgleiche und offene Gesellschaft lief fraglos auf einen Systemwechsel hinaus. Zugleich wollte die Zentralgewalt aus Überzeugung große Teile der bisherigen Institutionen, insbesondere die Fürstenherrschaft, erhalten. Zum geringsten aus traditioneller Anhänglichkeit, sondern weil sie als der beste Schutzwall gegen die Ansprüche der Unterschichten erschien. Das lief auf Handlungsweisen hinaus, die zwischen Koexistenz und Akten revolutionärer Selbstermächtigung mit der nicht seltenen nachträglichen Kanalisierung in legale Formen einherging. Die Provisorische Zentralgewalt war eine revolutionäre Exekutive, doch keine Exekutive der Revolution. Denn sie hat deren Durchsetzung nicht zu ihrer obersten Priorität gemacht.
Die Zwielichtigkeit bestand ebenfalls darin, die vorhandenen Unruhen, Aufstände und sozialen Bewegungen zugleich zu kanalisieren und als Druckmittel zu benutzen gegen die monarchischen Regierungen und deren konservative Unterstützer. So sollte der Kurs der konstitutionellen Liberalen nach rechts abgesichert werden. Diese haben deswegen auch mit Handlungen und Symbolen gearbeitet, die unterschiedliche Interpretationen zuließen. Freilich waren auf diese Weise die tatsächlich bestehenden Differenzen nicht nachhaltig aufzulösen, sondern nur zeitweilig einzudämmen. Das Eintreten einer Situation, in der dieser Zwiespalt nicht mehr vermittelbar war, markierte das Scheitern des Frankfurter Projekts. Es war mithin sowohl die Existenzgrundlage als auch der fatale Grundzug der gesamten Bewegung, der Zentralgewalt und der Nationalversammlung, dass sie zugleich revolutionär und antirevolutionär waren.
(Aus dem Beitrag von Karsten Ruppert)