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Was wusste und was wollte die beschuldigte Person? Was hat sie geahnt und in Kauf genommen? War sie in der Lage, das Unrecht ihres Verhaltens einzusehen? War es ihr zuzumuten, rechtmässig zu handeln? Ab welchem Stadium kann ihr nicht mehr Gutgläubigkeit zugebilligt werden?
Diese Grundfragen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit stellen im Wirtschaftsstrafrecht oft besondere Anforderungen. Die objektive Seite des Tatgeschehens ist dabei regelmässig viel deutlicher erkennbar als die subjektive. Selbst eine gutgläubige Teilnahme an strafbaren Handlungen ist denkbar. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Alarmsignale auf unlautere Praktiken hinweisen können. Ebenfalls kann eine Rolle spielen, welche konkreten Pflichten in einem bestimmten Bereich vorausgesetzt werden dürfen und ob deren Verletzung zu einem strafrechtlichen Vorwurf führen kann.
Wer sich für solche Fragen interessiert, wird in diesem Tagungsband fündig werden.