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Der Rechtsschutz gegen Entscheidungen des Bundeskartellamtes im Bereich der deutschen Fusionskontrolle ist infolge zahlreicher "prominenter" Verfahren seit einigen Jahren ein aktuelles und kontrovers diskutiertes Thema. Eines dieser Verfahren betraf das Zusammenschlussvorhaben Phonak/GN ReSound, welches sich zu einem Musterbeispiel für "gelebten" Rechtsschutz in der deutschen Fusionskontrolle entwickelt hat. Zum einen war dieses Zusammenschlussvorhaben im Hinblick auf die Frage, ob der Zusammenschluss vom Bundeskartellamt zu untersagen ist, über Jahre hinweg Gegenstand diverser Gerichtsverfahren. Zum anderen hat ein Unternehmen in diesem Fall erstmalig in der Geschichte der deutschen Fusionskontrolle Schadensersatz für eine rechtswidrige Untersagung eines Zusammenschlusses durch das Bundeskartellamt geltend gemacht. Maria Held stellt das Verfahren der deutschen Fusionskontrolle vor dem Bundeskartellamt dar und untersucht schwerpunktmäßig, ob und inwieweit am Zusammenschluss beteiligte Unternehmen gegen Untersagungen und Dritte gegen Freigaben des Bundeskartellamtes vor Gerichten in der 1. und 2. Instanz und im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vorgehen können. Ferner untersucht sie mögliche Schadensersatzansprüche insbesondere von am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen für rechtswidrige Entscheidungen des Bundeskartellamtes.
Maria Held ist Rechtsanwältin und Solicitor (England & Wales) im Bereich Kartellrecht in München. Der Schwerpunkt ihrer Beratungstätigkeit liegt in den Bereichen Fusionskontrolle, Kartellverfahren, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und Compliance. Ihr Studium absolvierte Maria Held in Passau, Genf und Edinburgh. Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens im OLG-Bezirk Nürnberg ist sie als Rechtsanwältin u.a. auch in Brüssel tätig.
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