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Mathias Hong verteidigt die norm- und begründungstheoretische Möglichkeit abwägungsfester Rechte gegen den grundlegenden Einwand Robert Alexys, dass in Zweifelsfällen stets Grund und Gegengrund gegeneinander abgewogen werden müssen. Er schlägt vor, Alexys Prinzipientheorie zu einem Modell der Grundsatznormen fortzuentwickeln, in dem sich das Abwägen von Gründen und die Festlegung auf einzelfallübergreifend geltende definitive Norminhalte miteinander vereinbaren lassen. Nach Alexy sollen nur Prinzipienabwägungen in Zweifelsfällen - exklusiv - eine rationale juristische Begründung sicherstellen können ('Alexysche Exklusivitätsthese'). Alexys Prinzipien zeichnen sich dabei jedoch durch eine spezifische inhaltliche Nachgiebigkeit im Einzelfall aus ('Alexysche Unschärfe'). Weil diese weitreichende inhaltliche These über die Verteilung der Gewichte im Raum der Gründe zu verwerfen ist, bedarf Alexys Prinzipientheorie entscheidender Korrekturen. Sein Kollisionsgesetz und seine Abwägungsgesetze müssen entsprechend ergänzt werden. Rechte können sich der Abwägung von Grund und Gegengrund stellen, aber zugleich beanspruchen, in einer solchen Abwägung mit hinreichender Sicherheit in allen Fällen den Vorrang zu behalten und deshalb absolut geschützt zu sein: Sie gelten dann abwägungsfest. Das Werk ergänzt zwei Untersuchungen, die unter den Titeln 'Der Menschenwürdegehalt der Grundrechte - Grundfragen, Entstehung und Rechtsprechung' und 'Todesstrafenverbot und Folterverbot - Grundrechtliche Menschenwürdegehalte unter dem Grundgesetz' veröffentlicht werden. Die drei Bände (JusPubl 276, 277, 278) sind sowohl einzeln als auch zum Setpreis erhältlich.
Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen; 1997 Erste juristische Staatsprüfung; Referendariat in Berlin; 1999 Zweite juristische Staatsprüfung; 2006 Promotion; 2005-2008 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht; 2016 Habilitation an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br.
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