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In diesem Lehrbuch wird das geltende Kirchenrecht in seiner gegenwärtigen Veränderung erfasst und vor dem Hintergrund des historischen Auftrags der Reformation diskutiert. Diese andere Sichtweise führt zu neuen Einsichten und Perspektiven, die zur Diskussion gestellt werden. Dafür werden jeweils das Ziel nach evangelischer Lehre, die jüngeren Wandlungen und die neue Rechtslage beschrieben. Zunächst wird der Begriff der Kirche bestimmt, dann daraus die Funktion des Rechts und die Modifikationen der Rechtswissenschaft im Dienst einer Kirche. Folgend werden die Charakteristika der inneren Organisation behandelt wie besonders die monokratischen und synodalen Elemente. Dabei stehen sich seit langem lutherische reformierten Konzeptionen gegenüber, von denen sich letztere zuletzt stärker durchsetzen konnten. Die anhaltende Bedeutung der Kirche manifestiert sich in ihren Hauptarbeitsfeldern wie Staat, Familie, Wirtschaft sowie im Verhältnis zu Judentum und Islam. Dabei zeigen sich nicht nur Vorteile des deutschen Rechts gegenüber der strikten französischen Trennung von Staat und Kirche. Im öffentlichen Leben und Diskurs spielen die protestantischen Kirchen noch immer eine große Rolle, einerseits ihrer praktischen Leistungen wegen, andererseits wegen ihrer Beiträge zur öffentlichen Diskussion gerade zu Fragen der Ethik, deren Beantwortung dem Staat oft schwerer fällt. Das Buch will einen Diskussionsbeitrag zur anhaltenden Bedeutung der Kirchen in unserer Gesellschaft und Rechtsordnung leisten und einen Überblick über das aktuelle evangelische Kirchenrecht geben. Es enthält auch eine Probeklausur zur Prüfungsvorbereitung.
Geboren 1963; Studium der Rechtswissenschaft in Bonn, Genf und München; 1993 Promotion; 1999 Habilitation; Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsche und Rheinische Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht, sowie des Rheinischen Instituts für Notarrecht.
Geboren 1963; Studium der Rechtswissenschaft in Bonn, Genf und München; 1993 Promotion; 1999 Habilitation; Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsche und Rheinische Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht, sowie des Rheinischen Instituts für Notarrecht.
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