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Die vorliegende Arbeit untersucht die Strafzumessung bei Beleidigungsdelikten mit dem Ziel, einen evidenzbasierten Beitrag zur Diskussion über gesetzliche Strafverschärfungen bei Beleidigungsdelikten zu leisten. Zunächst wird das Phänomen der verletzenden Kommunikation konzeptualisiert und als verbale Gewalt eingeordnet. Dabei wird herausgearbeitet, wodurch sich die Verletzungskraft einer Kommunikationshandlung aus theoretischer Sicht begründet.
Anschließend werden sowohl strafrechtswissenschaftliche Forderungen nach Strafverschärfungen als auch bereits erfolgte gesetzgeberische Reformen – etwa durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität aus dem Jahr 2021 – dargestellt und bewertet. Es schließt sich eine Darstellung der normativen Grundsätze zur Strafzumessung mit besonderem Fokus auf Beleidigungsdelikte an.
Darauf aufbauend erfolgt eine empirische Analyse der Rechtsfolgenentscheidungen von 162 rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren aus dem Jahr 2020 aus Niedersachsen und Hessen. Im Rahmen dessen werden sowohl die geschriebenen Strafzumessungserwägungen als auch die statistisch ermittelbaren Strafzumessungsfaktoren ausgewertet.
Matteo Schreinert ist derzeit Rechtsreferendar am Oberlandesgericht Celle. Seine Dissertation entstand am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Leibniz Universität Hannover und befasst sich empirisch mit der Strafzumessung bei Beleidigungsdelikten.