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Im komplexen System staatlicher Lenkung nutzen Hoheitsträger auch Erkenntnisse aus der Verhaltensforschung, um menschliches Verhalten besser vorherzusagen und effektiver zu steuern: verhaltensbasierter Regulierung. Ein besonders kontrovers diskutiertes Lenkungsinstrument ist das 'Nudging'. Es handelt sich dabei um ein subtiles und vermeintlich freiheitswahrendes Mittel der verhaltensbasierten Regulierung. Die Verhaltensforschung schreitet voran und Lenkungsmethoden werden - nicht zuletzt durch technischen Fortschritt - immer effektiver. Daher müssen dringend auch die rechtlichen Grenzen abgesteckt werden. Es wird untersucht, inwiefern staatliches Nudging mit dem Grundgesetz und insbesondere den Grundrechten vereinbar ist. In diesem Zusammenhang werden Möglichkeiten eines Grundrechtsschutzes von inneren Freiheiten untersucht. In Fortsetzung eines Trends der obersten Rechtsprechung werden Entwicklungsmöglichkeiten für eine differenzierte rechtliche Beurteilung von hoheitlichem Nudging aufgezeigt.
Max Ullrich studierte von 2011 bis 2017 an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) Rechtswissenschaften. Von November 2017 bis 2023 war er dort als akademischer Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dr. Ulrich Häde tätig. Im August 2023 trat er den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Kammergerichts Berlin an.
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