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In Deutschland gibt es etwa 500.000 Personengesellschaften, wobei die GmbH & Co. KG besonders im Mittelstand beliebt ist. Personengesellschaften können in Kombination mit weiteren Personen- oder Kapitalgesellschaften so flexibel ausgestaltet werden, dass unterschiedliche Eigentumsverhältnisse an einzelnen Gesellschaften abgebildet werden können. Auch kann je nach Ausgestaltung die Haftung einzelner Gesellschafter begrenzt werden. Steuerlich können Verluste nur bis zur Höhe der Einlage oder Außenhaftung geltend gemacht werden. Die rechtlichen Regelungen, insbesondere zur Verlustnutzung in Konzernen und bei Umstrukturierungen, sind komplex und unterliegen ständiger Rechtsprechungsänderung. Die Autoren erläutern die gesetzlichen Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere die Verlustausgleichsbeschränkungen nach §§ 15a, 15b EStG und den Verlustabzug nach § 10a GewStG. Sie geben zudem Hinweise zur steueroptimalen Verlustnutzung und behandeln das Optionsmodell nach KöMoG.
Dipl.-Fw. (FH) Michael Steger ist seit dem Jahr 2002 im Referat für Einkommensteuer und Lohnsteuer der Oberfinanzdirektion Karlsruhe tätig und dort vorwiegend mit Fragen der Besteuerung von Personengesellschaften befasst. Seit vielen Jahren Referent in der Steuerberaterfortbildung (u.a. zu Umstrukturierungen, Personengesellschaften, Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15a EStG), diverse Veröffentlichungen in der Fachliteratur.