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Wem gehört, was eine künstliche Intelligenz erschaffen hat? Bisher ist der Mensch als Schöpfer von Werken und Erfindungen Ausgangspunkt und Legitimationsfigur für das Urheber- und Patentrecht. Doch schon heute steuern moderne Computersysteme die Entwicklung von Medikamenten, erzeugen Designs, komponieren Musik und schreiben Texte. Wie geht das Immaterialgüterrecht damit um, wenn an die Stelle des Menschen der Computer als Schöpfer tritt? Niklas Maamar zeigt, wie computergenerierte Werke und Erfindungen im geltenden Recht geschützt sind und wem das Schutzrecht daran zusteht. Unter Berücksichtigung des Wandels der Innovationsökonomie beim Einsatz von künstlicher Intelligenz zum Werkschaffen und Erfinden analysiert er, ob ein Schutz von KI-Erzeugnissen ökonomisch und gesellschaftlich gerechtfertigt ist. Ausgehend davon skizziert der Autor, wie der Rechtsrahmen des heutigen Immaterialgüterrechts im Zeitalter der künstlichen Intelligenz fortentwickelt werden könnte.
Geboren 1995; Studium der Rechtswissenschaften in Berlin; 2017 Erstes Juristisches Staatsexamen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht, insbesondere Gewerblicher Rechtsschutz an der Humboldt-Universität zu Berlin; 2020 Promotion; seit 2020 Referendar am Kammergericht.
Geboren 1995; Studium der Rechtswissenschaften in Berlin; 2017 Erstes Juristisches Staatsexamen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht, insbesondere Gewerblicher Rechtsschutz an der Humboldt-Universität zu Berlin; 2020 Promotion; seit 2020 Referendar am Kammergericht.
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