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Mit Wirkung zum 1. 1. 2018 traten im Werkvertragsrecht des BGB zahlreiche Änderungen in Kraft. In diesem Zuge wurde auch die Regelung zur Abnahme in § 640 BGB überarbeitet.
Der Autor untersucht, welche Rechtsfolgen nach aktuellem Recht bei einer vom Besteller zu Unrecht verweigerten Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels eintreten. Er arbeitet heraus, wie die Rechtsfolgen der Abnahme unter Berücksichtigung der Streichung des § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB a.F. hergeleitet werden können, und nimmt die aus seinen Untersuchungsergebnissen und den gewonnenen Erkenntnissen resultierenden Folgen für die Rechtspraxis in den Blick.
Oliver Havers ist als Rechtsanwalt in den Bereichen privates und öffentliches Baurecht sowie Immobilienrecht tätig. Außerdem unterrichtet er im Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule RheinMain.