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Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Mediators ist zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Mediation. Peter Tochtermann untersucht, welche Anforderungen an die unparteiische Verfahrensleitung des Mediators zu erheben sind. In einem Rechtsvergleich mit den USA entwickelt er eigene, auf den andersartigen Verfahrenscharakter der Mediation zugeschnittene Ansätze, wie die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Mediators sichergestellt werden kann. Dabei differenziert er zwischen Mediationsverfahren, die ohne Anbindung an das Gerichtswesen durchgeführt werden, und solchen, die unter der Ägide der Justiz stattfinden. Nach einer Klärung der Konzepte der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, der Herleitung der Pflicht zur unbefangenen Leitung des Mediationsverfahrens sowie einer Analyse der Wechselwirkungen zwischen der Rolle des Mediators und dem Ausmaß, in dem seine Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gewährleistet sein muss, widmet sich der Autor der Frage, welche Mechanismen vor, während und nach Abschluss der Mediation die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Mediators sicherstellen können. Hier untersucht er neben den Regelungen des anwaltlichen und notariellen Berufsrechts rechtsvergleichend geeignete verfahrensrechtliche Mechanismen wie Beschwerde- und Ablehnungsverfahren sowie die Effizienz vertragsrechtlicher Mechanismen, mittels derer ein durch einen befangenen Mediator beeinflusster Vergleich aufgehoben werden kann. Schließlich analysiert der Autor hybride Verfahrensformen, die sich aus der Kombination von Mediations- und Schiedsverfahren ergeben.
Geboren 1975; Studium der Rechtswissenschaft; 2005-2006 Visiting Scholar in Hamline und Harvard Law School; 2008 Promotion; derzeit Richter im höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg.
Geboren 1975; Studium der Rechtswissenschaft; 2005-2006 Visiting Scholar in Hamline und Harvard Law School; 2008 Promotion; derzeit Richter im höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg.
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