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In Handelsschiedsverfahren treffen zunehmend Parteien, Schiedsrichter und Rechtsanwälte aus unterschiedlichen Rechtskreisen aufeinander. Allerdings sind Fragen des anwendbaren Beweismaßes bislang nicht in gleichem Maße geklärt wie in Bezug auf die staatliche Gerichtsbarkeit. Anhand der Beweismaßstandards im Common Law und im Civil Law legt Philipp Alfter dar, dass es für den Ausgang des Schiedsverfahrens entscheidend sein kann, welche Anforderungen das Schiedsgericht an den zu erbringenden Beweis stellt. Am Beispiel der sich in der Handelsschiedsgerichtsbarkeit herausgebildeten best practice der document production zeigt er in diesem Zusammenhang auf, dass dem kontinental-europäischen Prozessrecht fremde Verfahrenselemente geeignet sind, sich auf das im Schiedsverfahren anwendbare nationale Sachrecht auszuwirken.
Philipp Alfter ist Referendar im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M.
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