Kaiser Theodosius und der Staatskirchenerlass Cunctos Populos vom 28. Februar 380 - Rolf Bergmeier

Rolf Bergmeier

Kaiser Theodosius und der Staatskirchenerlass Cunctos Populos vom 28. Februar 380

Wie aus Christentum Kirche wurde. 1. Auflage. Dateigröße in KByte: 673.
pdf eBook , 24 Seiten
ISBN 3668281076
EAN 9783668281073
Veröffentlicht August 2016
Verlag/Hersteller GRIN Verlag

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Taschenbuch
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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Weltgeschichte - Altertum, , Sprache: Deutsch, Abstract: Theodosius macht 380 Tabula rasa. Er verbietet mit dem Erlass Cunctos populos "aus eigener Initiative und ohne Konsultation kirchlicher Stellen" alle heidnischen Religionen und schaltet die vom Katholizismus abweichenden christlichen Varianten mit Zwangsmaßnahmen aus. "Nur diejenigen, die diesem Gesetz folgen, sollen, so gebieten wir, katholische Christen heißen dürfen; die übrigen, die wir für wahrhaft toll und wahnsinnig erklären, haben die Schande ketzerischer Lehre zu tragen".
Damit beginnt unter dem Patronat des später zum Divus erhobenen Theodosius der Siegeszug eines zur Staatsreligion geeinten Christentums, das meist als "christliche" Staats/Reichsreligion bezeichnet wird, aber in Wirklichkeit nur den katholischen Anteil der christlichen Bewegungen kennzeichnet.
Unter der Dominanz der allmächtigen, allwissenden, jeder menschlichen Macht turmhoch überlegenen Gottheit erhebt die Kirche einen Herrschaftsanspruch über alle Menschen: "Wer wird sich der Einsicht verschließen", schreibt Bischof Ambrosius von Mailand an Kaiser Valentinian II., "dass in Glaubensangelegenheiten die Bischöfe über dem Kaiser, nicht aber die Kaiser über die Bischöfe Recht sprechen können". Schließlich wird der Mensch an sich, gleich welcher Abstammung und Position, dem Urteil der Kirche unterworfen: "So erklären wir, dass jedes menschliche Geschöpf dem Bischof von Rom unterworfen sein muss, weil dies ganz und gar heilsnotwendig ist", erklärt Papst Bonifaz VIII. im Jahre 1302. Kaum ein Ereignis hat die Geschichte so geprägt wie dieser Erlass. Und kaum ein paradigmatischer Wandel ist in der althistorischen Geschichtsforschung so wenig beachtet und gewürdigt worden.

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