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Cyberangriffe sind Folge des rasanten technologischen Fortschritts und werden teilweise gar zu den grössten sicherheitspolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gezählt. Was bedeutet dies für die internationale Staatengemeinschaft? Wann und wie dürfen Staaten aus völkerrechtlicher Sicht auf Cyberangriffe reagieren?
Gegenstand dieser Dissertation ist eine Aufarbeitung der völkerrechtlichen Selbsthilfemöglichkeiten von Staaten bei Cyberangriffen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Frage, welche unilateralen Verteidigungs- und Gegenmassnahmen im Kontext von Cyberangriffen (un-)verhältnismässig sind. Einerseits wird das Recht auf Selbstverteidigung gemäss Art. 51 UN-Charta und andererseits völkerrechtliche Gegenmassnahmen vor dem Hintergrund des Verhältnismässigkeitsprinzips näher analysiert. Untersucht werden dabei auch digitale Verteidigungs- und Gegenmassnahmen wie Hackbacks. Trotz Neuartigkeit solcher digitalen Mittel, wird die Ansicht vertreten, dass für die Regulierung staatlichen Verhaltens im Cyberraum grundsätzlich am über Jahrzehnte durch Rechtsüberzeugung (opinio iuris), durch IGH-Rechtsprechung, Staatenpraxis und Lehrmeinungen etablierten und bereits bestehenden Rahmen des traditionellen Völkerrechts anzuknüpfen ist, um internationale Stabilität und die Voraussehbarkeit staatlichen Handelns zu fördern.