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Darf an Gefangenen medizinisch geforscht werden? Für den Bereich der Arzneimittelprüfung verneint der deutsche Gesetzgeber diese Frage. Die Arbeit beleuchtet in ihrem ersten Teil dieses Verbot vor medizin- und rechtshistorischem Hintergrund, wobei überblicksartig die Entwicklung in den USA in die Betrachtungen einbezogen wird. Im zweiten Teil werden zunächst die rechtlichen Grundlagen möglicher Unterbringungsformen dargestellt. Sodann wird das Verbot der Arzneimittelprüfung an Gefangenen aus rechtlicher sowie ethischer Sicht kritisch hinterfragt. Anknüpfungspunkte hierfür sind insbesondere die Realbedingungen einer Unterbringung mit ihren Auswirkungen auf die Einwilligungsfähigkeit der Gefangenen. Schließlich widmet sich die Arbeit der Frage, ob außerhalb des Arzneimittelrechts an Gefangenen geforscht werden darf.
Der Autor: Sebastian Almer wurde 1977 in Schongau geboren. Im Jahr 1997 nahm er sein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Regensburg auf und führte es ab 2000 an der Ludwig-Maximilians-Universität in München fort. Nach seiner Ersten Juristischen Staatsprüfung im Jahr 2002 promovierte der Autor an der Forschungsstelle für Medizinrecht der Universität Regensburg. Im Jahr 2004 begann er mit dem Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg.