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Im Ausgangspunkt untersucht diese Arbeit das Konkurrenzverhältnis der das arbeitsrechtliche Direktionsrecht vorrangig prägenden Rechtsnormen aus Sicht der zivilrechtlichen Dogmatik. Die Kodifikation des BGB-Vertragstyps "Arbeitsvertrag" in § 611a BGB konnte insoweit keine Klarheit schaffen, sondern vergrößerte vielmehr die Unsicherheiten über die gegenseitige Wirkungsweise direktionsrechtlicher Vorschriften.
Der zweite Teil der Arbeit untersucht die sich aus dem Zusammenspiel dieser Vorschriften ergebenden Systemfolgen. Hierbei gerät insbesondere die Weisungserteilung durch Dritte - also nicht am Arbeitsverhältnis beteiligte Personen - in den Fokus. Die Arbeit gibt einen dogmatisch tragfähigen Begründungsansatz für die Fälle der Dritt-Ausübung des Direktionsrechts. In diesem Zusammenhang geht sie auch auf die Direktionsrechtsausübung in den sich auf dem Vormarsch befindlichen alternativen Arbeitsorganisationsmodellen ein - etwa in Matrixorganisationen oder in der Gruppenarbeit.