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Simon Lauck untersucht, ob die Richtlinie 2012/28/EU über die Nutzung verwaister Werke und ihr deutsches Umsetzungsgesetz (§§ 61 ff. UrhG) die gesetzgeberischen Ziele tatsächlich erreichen können. Trotz dieses rechtspolitischen Ansatzes will diese Arbeit auch Praktikern eine Hilfe sein: Vor ihrer rechtspolitischen Bewertung wird jede einzelne Vorschrift der Richtlinie und der deutschen Umsetzung unter Berücksichtigung des internationalen Rechts ausgelegt. Der Autor kommt zum Ergebnis, dass die Richtlinie ihre hohen Ziele nicht vollständig erfüllen kann. Gleichzeitig zeigt er auf, wo und wie in dieser Richtlinie und dem deutschen Urheberrechtsgesetz nachgebessert werden kann, um verwaiste Werke im Rahmen der Zielsetzung der Richtlinie besser nutzen zu können.
Der InhaltDie tatsächliche Dimension verwaister Werke
Ziele der Richtlinie 2012/28/EU
Internationales und höherrangiges Recht
Zielerreichungsgrad der Richtlinie 2012/28/EU
Zielerreichungsgrad der deutschen Umsetzung der Richtlinie 2012/28/EU
Die ZielgruppenDozierende und Studierende aus dem Bereich Urheberrecht und Europarecht
Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Bibliotheken, Universitäten, Museen, Archiven und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
Der AutorSimon Lauck arbeitet als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht, Datenschutzrecht, Urheberrecht und allgemeinem Zivilrecht.
Simon Lauck arbeitet als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht, Datenschutzrecht, Urheberrecht und allgemeinem Zivilrecht.