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Die Frage nach der Bedeutung und nach dem Bestand der Staatlichkeit im europäischen Einigungsprozeß zählt gegenwärtig zu den am meisten diskutierten Grundproblemen der Staatstheorie und des Öffentlichen Rechts. Stefan Haack erschließt das Wesen der Staatlichkeit von einem eigenen staatswissenschaftlichen Ansatz her, indem er 'Staatlichkeit' als die Form der grundlegenden politischen Bindung eines Gemeinwesens versteht und Kriterien zu ihrer Identifizierung im Zusammenspiel verschiedener politischer Ebenen entwickelt. Verfassungsrecht wird dabei als die rechtliche Umsetzung eines solchen grundlegenden politischen Gebundenseins interpretiert. Anhand des geltenden EU-Rechts und anhand des gescheiterten Verfassungsvertrages untersucht der Autor, welche Elemente des Staatseins auf der Ebene der Europäischen Union bereits vorhanden sind und welche weiteren Reformen einen europäischen Bundesstaat ins Leben rufen würden. Aufgeklärt wird dabei auch, in welchem Zusammenhang die Staatlichkeitsfrage zu bestimmten Vorgehensweisen, insbesondere zu einem möglichen Verfassungsreferendum, steht. Auch ein möglicher Wandel der Staatsform im europäischen Einigungsvorgang wird erörtert. Abschließend werden die verfassungsrechtlichen Konsequenzen dieser Erkenntnisse diskutiert. Es zeigt sich, daß bereits das bestehende EU-Primärrecht die Verbürgungen des Art. 79 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 20 GG verletzt. Die Preisgabe der deutschen Staatlichkeit in einem gesamteuropäischen Bundesstaat müßte sich dabei, auch bei einer Inanspruchnahme von Art. 146 GG, als Bruch der grundgesetzlichen Ordnung erweisen.
Geboren 1975; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig; 2001 Promotion; 2007 Habilitation; 2009-14 Universitätsprofessor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn; seit 2015 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder).
Geboren 1975; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig; 2001 Promotion; 2007 Habilitation; 2009-14 Universitätsprofessor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn; seit 2015 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder); Gastdozent in Kaliningrad, Warschau und Poznan.
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