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Zeitarbeit (bzw. Leiharbeit) als Beschäftigungsform ist in der Bundesrepublik Deutschland durch das "Arbeitnehmerüberlassungsgesetz" (AÜG) vom 7.8.1972 geregelt, das im Rahmen des "Beschäftigungsförderungsgesetz" vom 26.4.1985 in einigen wichtigen Abschnitten in die heute geltende Form abgeändert wurde [vgl. Brose, Schulze-Böing, Meyer 1990, 33]. Zeitarbeit weist arbeitsmarktpolitisch positive wie auch negative Aspekte auf. So hängt der Stellenwert der Zeitarbeit von der jeweiligen Situation auf dem Arbeitsmarkt ab, d.h. in der Phase einer Voll- oder gar Überbeschäftigung ist der durch die Zeitarbeit bewirkte Mobilisierungseffekt von stillen Arbeitskraftreserven als positiv zu beurteilen. Bei einer konjunkturell oder strukturell bedingten Unterbe- schäftigung schlägt der positive Aspekt in das Gegenteil um, da die Gefahr besteht, dass Dauerarbeitskräfte entlassen und durch Zeitarbeitskräfte ersetzt werden [vgl. Becker/Kreikebaum 1982, 64]. In diesem Zusammenhang wurde die Zeitarbeit auch stark von der DGB kritisiert und abgelehnt. Unter betriebswirtschaftliche Überlegungen, sowohl seitens der Zeitarbeits- unternehmen, dem Entleiher als auch seitens der Zeitarbeitnehmer, treten überwiegend positive Aspekte von Zeitarbeit auf. Der Bedarf der Wirtschaft an Zeitarbeit zeigt sich auch in der Begründung des Arbeitnehmerüberlassungs- gesetzes durch die Bundesregierung [vgl. Becker/Kreikebaum 1982, 290]. Diese Arbeit soll einen Blick auf die Akzeptanz von Zeitarbeit werfen. Wir werden uns also mit der Frage beschäftigen, aus welchen Beweggründen heraus, Unternehmen und Arbeitnehmer Zeitarbeit aufnehmen. Wir werden versuchen, anhand einer praxisorientierten empirischen Untersuchung aufzuzeigen, dass die Akzeptanz von Zeitarbeit trotz der starken Kritik noch relativ groß ist. Dazu dient die hier dokumentierte Erhebung bei Arbeitnehmer
Nach dem Abitur entschied sich Nguyen für ein betriebswirtschaftliches Studium in Fulda, das sie im Jahre 2003 beendete. Nach der Zeit in England, in der sie für die Deutsche Telekom unterwegs war, nahm sie - um ihre fachliche Qualifikation weiter auszubauen - an derselben Hochschule ein Masterstudium (MBA) auf, das sie im Jahre 2005 ebenfalls erfolgreich abschloss. Interessiert an volkswirtschaftliche Themen schrieb sie sich für die Promotion an der Goethe Universität Frankfurt a. M. ein. Gleichzeitig absolvierte sie ein wirtschaftswissenschaftliches Studium an derselben Universität. Während und nach ihrer Studienzeit arbeitete sie für diverse namenhaften Unternehmen, überwiegend im Bereich Finanz- und Rechnungswesen. Von 2012 bis 2022 war sie nebenberuflich tätig als Dozentin an verschiedenen Akademien für Wirtschaft.