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Kumulation von Verwaltungsstrafen: Unionsrechtliche Grenzen und Herausforderungen
Das Kumulationsprinzip ist ein Grundbestandteil des österreichischen Verwaltungsstrafrechts: Begeht eine Person mehrere Verwaltungsübertretungen, sind die einzelnen Verwaltungsstrafen nebeneinander zu verhängen. Eine solche Strafenkumulierung kann jedoch an unionsrechtliche Grenzen stoßen, wenn sie zu unverhältnismäßig hohen Gesamtsummen führt.
Das Werk lotet diese Grenzen mit Blick auf kumulierte Verwaltungsgeldstrafen aus: Es arbeitet die verwaltungsstraf- und verfassungsrechtlichen Grundlagen im österreichischen Recht auf und analysiert den durch die Judikatur gesteckten unionsrechtlichen Rahmen im Detail. Darauf aufbauend wird schließlich gezeigt, wie Verwaltungsgeldstrafen schon jetzt unionsrechtskonform kumuliert werden können und wo gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Dr. Tobias Fädler war Universitätsassistent (prae doc) am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien, derzeit ist er als verfassungsrechtlicher Mitarbeiter am Verfassungsgerichtshof tätig. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Verfassungsrecht, im Verwaltungsstrafrecht sowie im Zusammenwirken zwischen Unionsrecht und nationalem Recht.