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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Fachhochschule Amberg-Weiden (OTH Amberg-Weiden), Veranstaltung: Recht der Einzelsteuern und Steuergestaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Veräußerung von Anteilen i.S.v. § 17 EStG werden als Einkünfte aus GewBetr gemäß § 15 EStG behandelt. Die Merkmale eines GewBetr werden im § 15 Abs.2 EStG beschrieben. Es bestehen zwei Arten von gewerblichen Einkünften. Die Veräußerung von Anteilen an KapGes i.S.v. § 17 EStG werden als einmalige Einkünfte behandelt. Die Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe nach § 16 EStG zählen auch zu den einmaligen Einkünften. Diese einmaligen Einkünfte unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Neben den einmaligen Einkünften existieren noch die laufenden Einkünfte. Darunter werden z.B. Einkünfte aus einer Mitunternehmerschaft (Tochtergesellschaft) verstanden. Ergo, in diesem Abschnitt beschäftigen wir uns nur mit den einmaligen Einkünften. Nach h.M. in der Literatur ist eine Einnahme- und keine Gewinnerzielungsabsicht nötig.