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Grundsätzlich finden das Besatzungsrecht und somit die besatzungsrechtlichen Kompetenzen einer Besatzungsmacht unabhängig von der Bewertung des vorangegangenen Krieges nach "ius ad bellum" Anwendung. Dies folgt aus dem völkerrechtlichen Prinzip der Trennung zwischen "ius ad bellum" und "ius in bello".
Trotzdem könnte bei einer Besetzung, in deren Zusammenhang der besetzte Staat in seinen Strukturen vollständig zusammengebrochen ist und wieder neu aufgebaut werden muss, ein vorausgegangener rechtswidriger Angriffskrieg zu einer völkerrechtlichen Beschränkung der Kompetenzen der Besatzungsmacht beim Wiederaufbau des besetzten Staates führen. Die Arbeit befasst sich daher mit der Frage nach der Reichweite der berechtigenden und verpflichtenden Kompetenzen einer Besatzungsmacht im Anschluss an einen völkerrechtswidrigen Krieg. Ob und auf welche Weise eine Beschränkung der Kompetenzen erfolgt, wird anhand des Krieges und der Besetzung des Irak im Jahr 2003 untersucht.
Carolin Söfker studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und schloss daran den Masterstudiengang "Humanitäre Hilfe" an der Ruhr-Universität Bochum und der Universidad de Deusto, Bilbao, mit Schwerpunkt auf dem humanitären Völkerrecht an. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte sie am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.