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Die vorliegende Dissertation befasst sich mit der Frage, ob die schweizerischen Fördermassnahmen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien mit den EU-rechtlichen Beihilfevorgaben konform sind. Der Fokus liegt primär auf den möglichen Implikationen des EU-Beihilferechts im Bereich der erneuerbaren Energien für die spezifischen schweizerischen Fördermassnahmen der Einspeisevergütung, des Investitionsbeitrags bzw. Einmalvergütung und der Marktprämie gemäss dem Schweizerischen Energiegesetz sowie für kantonale Fördermassnahmen, insbesondere im Gebäudepark der Schweiz. Daneben werden auch die völkerrechtlichen Grundlagen und subventionsrechtlichen Bestimmungen der WTO berücksichtigt.
Die Untersuchung liefert anhand einer rechtsvergleichenden Analyse Erkenntnisse darüber, ob die Anwendung des EU-Beihilferechts oder bestimmter Teile davon auf dem entsprechenden Gebiet der Förderung der erneuerbaren Energien zu einer (grundlegenden) Änderung in der Subventionspraxis der Schweiz auf Bundesebene und allenfalls auf kantonaler Ebene führen würde und ob die völkerrechtlichen Vereinbarungen davon tangiert sind. Nicht zuletzt wird die Frage nach einer geeigneten Aufsichtsbehörde gestellt, die mehr Transparenz und Systematik in das Subventionswesen bringen könnte.