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Der Senat von Rom entwickelte sich seit der hohen Kaiserzeit kontinuierlich weiter. Er verlor zwar seinen Einfluss auf außenpolitische und militärische Entscheidungen und seine Beschlüsse besaßen auch nicht mehr eine allgemeine rechtliche Gültigkeit, doch der rege Kontakt zum Hof des Kaisers zeigt, dass er von politischer Bedeutung war. Er bestätigte die Kaiser nach ihrer Erhebung durch das Heer im Amt und entschied über ihre Ehrungen. Die Kaiser wiederum tauschten sich mit ihm über innenpolitische und juristisch-administrative Themen aus. Zudem besaß der Senat richterliche Befugnisse bei Hochverratsprozessen.
Mit der Absetzung des letzten weströmischen Kaisers kam mit einer Ausnahme kein Kaiser mehr nach Rom. Die Ostgotenkönige benötigten allerdings den Senat, um ihre Herrschaft zu legitimieren und politisch-administrative Entscheidungen durchzusetzen.
Die Gotenkriege setzten vor allem der Senatorenschaft zu. Der Senat verlor daher seit dem späten 6. Jh. zunehmend an Bedeutung. Dennoch sprechen verschiedene Indizien dafür, dass er sich nicht auflöste, sondern bis in die karolingische Zeit fortbestand.
Die verschiedenen Aktivitäten und Entscheidungen des Senats sowie die Besuche der Kaiser werden in mehreren Anhängen übersichtlich zusammengefasst.
Frank M. Ausbüttel, Goethe-Universität, Frankfurt/Main, Germany.