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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Möglichkeit der Wiederaufnahme eines bereits rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens zuungunsten des zuvor Freigesprochenen, wenn nachträglich neue, belastende Beweise auftauchen. Im Fokus der Arbeit steht die in den letzten Jahren vielfach im Hinblick auf ihre Verfassungsmäßigkeit diskutierte Vorschrift des § 362 Nr. 5 StPO.
Nach einem einleitenden Teil zum Wiederaufnahmerecht setzt sich die Verfasserin - neben einer strafprozessualen Einordnung des § 362 Nr. 5 StPO in das System der Wiederaufnahmegründe de lege lata - mit der Verfassungsmäßigkeit des § 362 Nr. 5 StPO - insbesondere in Bezug auf Art. 103 Abs. 3 GG - auseinander und kommt insoweit zu dem Ergebnis, dass die Vorschrift gegen Verfassungsrecht verstößt. Im Anschluss wird die Möglichkeit einer Verfassungsänderung geprüft und ein Gesetzentwurf unterbreitet.