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Sowohl internationale Gerichtsstandsvereinbarungen als auch Schiedsvereinbarungen ermöglichen es Vertragsparteien, im Voraus zu regeln, wo und auf welche Weise potenziell entstehende Streitigkeiten beigelegt werden. Dass beide Arten von Vereinbarungen dieselbe Funktion erfüllen, spiegelt sich nicht in der Gesetzessystematik wider. Während Gerichtsstandsvereinbarungen insbesondere in §§ 38 und 40 ZPO und der Brüssel Ia-VO geregelt sind, gelten für Schiedsvereinbarungen das zehnte Buch der ZPO und völkerrechtliche Übereinkommen. Die Arbeit untersucht und vergleicht die einschlägigen Regelungen in sieben Rechtsquellen. Dabei zeigt sie neben Gemeinsamkeiten auch Widersprüche, die etwa im Bereich des Verbraucherschutzes bestehen.