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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Soziologie - Medizin und Gesundheit, Note: 2,0, Christian-Albrechts-Universität Kiel (Institut für Soziologie), Veranstaltung: Krankheit und Gesellschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Hilfsbedürftigkeit in der Not war und ist nicht "objektiv" bestimmbar und daher der
Deutung unterlegen.
Die Armenfürsorge der Kirche, die Krankensorge der Handwerkerstände und die
gemeindliche Krankenversicherung sind eine Form des Ersatzes für Krankenpflege
im Familienverband und gehören zu den historischen Wurzeln solidarischen
Handelns im Gesundheitssystem.
Was mit der gesellschaftlichen Organisation von Hilfebedürftigkeit begann und sich
mit der Ausdifferenzierung ärztlicher Behandlung fortsetzte, wurde später zu einem
Ort von Interessenkämpfen und politisch- ideologischen Konflikten.
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden Tendenzen zur Vereinheitlichung der
Gesundheitsversorgung sichtbar. Zudem stieg das Lebensrisiko der Familien in der
Industriegesellschaft.
Die Entwicklung des Deutschen Nationalstaates forderte eine Ausdehnung der
Teilhabe an der Gesamtgesellschaft und dadurch Integration der Bevölkerung. Da
die wirtschaftliche bzw. politische Teilnahme nur schwach ausgeprägt war, schien
"sozialstaatlich" eine sinnvolle Alternative zu sein.
Am 15. Juni 1883 führte die kaiserliche Regierung das allgemeine System der
Krankenversicherung ein.