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Das am 1. Dezember 1997 in Kraft getretene Transplantationsgesetz (TPG) enthält Vorschriften zur Frage der Organverteilung. Daraus haben sich Änderungen für die vor Inkrafttreten des TPG ausgeübte Allokationspraxis ergeben. Die Arbeit untersucht, was unter den vom Gesetzgeber genannten Verteilungskriterien zu verstehen ist und wie diese auszulegen sind. Vor allem der Bildung einer einheitlichen Warteliste im Bundesgebiet wird überragende Bedeutung zugemessen. Es wird angezweifelt, ob die damit verbundene Entscheidung, die regionalen Transplantationsverbünde zugunsten einer zentralen Vermittlung abzuschaffen, unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit der vorher praktizierten Regionalisierung der Organvergabe vorzuziehen ist. Neben der Darstellung der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben werden die von der Bundesärztekammer beschlossenen Richtlinien für die Wartelisten und für die Organvermittlung diskutiert.
Die Autorin: Uta Oelert wurde 1968 in Hannover geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften von 1987 bis 1993 an der Universität Mainz zweites juristisches Staatsexamen (1995). Seit November 1995 Staatsanwältin in Berlin, seit 2001 in der Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen.